Imprint

Nur ausschließlich private Webseiten sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Die Pflicht, auf der eigenen Website ein Impressum verfügbar zu machen, trifft also nicht nur große Unternehmen, sondern auch Webseiten von Einzelpersonen oder Einzelunternehmern. Die Rechtsprechung ist bei der Beurteilung „privat oder nicht“ sehr streng. Bereits ein Werbebanner oder Links von Partnerprogrammen können ausreichen. Die Website gilt dann nicht mehr als privat und benötigt nach § 5 Telemediengesetz (TMG) ein Impressum.

Adressdaten

In diesem Fall sollten in einem Impressum zunächst Name und Vorname des Seitenbetreibers angegeben werden. Der Vorname muss dabei ausgeschrieben werden, eine Abkürzung (M. Müller) reicht nicht aus. Daneben müssen Postanschrift mit Straße, Nummer, Postleitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe eines Postfaches reicht hier nicht aus.

Kontaktdaten

Daneben müssen Daten zur elektronischen Kontaktaufnahme angegeben werden, also Telefon, Fax und E-Mail. Ein Kontaktformular anstatt einer E-Mail Adresse reicht nach Ansicht einiger Gerichte nicht aus. Auch die Frage, ob eine Faxnummer angegeben werden muss, kann momentan nicht abschließend beantwortet werden. Die Gerichte sind hier unterschiedlicher Auffassung. Zur Sicherheit sollte eine Faxnummer in das Impressum aufgenommen werden. Ausreichend ist auch eine kostenlose Internetfaxnummer.

Zusätzliche Angaben

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